Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von handwerker.ch redaktionell geprüft und bearbeitet. KI-gestützte Texte, Bilder und andere Inhalte können trotz Prüfung Fehler enthalten oder Informationen unvollständig bzw. missverständlich darstellen. Dieser Beitrag ist datenbasiert und dient ausschliesslich der Information und Einordnung. Er stellt keine Empfehlung zur Beauftragung oder Auswahl einzelner Anbieter, Betriebe oder Unternehmen dar.

Lohnplus und Rechts-Update: Das Schweizer Handwerk startet mit neuen Regeln in den Frühling 2026

Während die Baukonjunktur im ersten Quartal 2026 eine stabile Tendenz zeigt, sind es vor allem rechtliche und vertragliche Neuerungen, die die Branche derzeit in Atem halten. Vom neuen Landesmantelvertrag (LMV) bis hin zu einer tiefgreifenden Revision des Mängelrechts – das Schweizer Handwerk steht vor einem Jahr des Umbruchs.

 

LMV 2026: Mehr Geld und neue Regeln für den Arbeitsweg

Seit Januar 2026 ist der neue Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe in Kraft. Er bringt spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmer, fordert aber die Kalkulation der Betriebe heraus.

  • Baustellenzulage: Jeder Arbeitstag auf der Baustelle wird neu mit einer Zulage von 4 Franken entschädigt (als Auslagenersatz für Verpflegung). Diese Zulage wird in den kommenden Jahren sukzessive steigen.

  • Reisezeit ist Arbeitszeit: Ein langjähriger Streitpunkt wurde geklärt. Reisezeiten vom Werkhof zur Baustelle werden nun konsequenter entschädigt. Zudem gibt es bei hoher Arbeits- und Reisebelastung (ab 50 Stunden pro Woche) einen Zuschlag von 25 %.

  • Automatischer Teuerungsausgleich: Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität wurde eine automatische Anpassung der Löhne an die Teuerung festgeschrieben, was den Arbeitnehmern Sicherheit gibt, aber die Fixkosten der Betriebe erhöht.

Die „60-Tage-Falle“: Neues Mängelrecht seit 1. Januar

Eine der wichtigsten gesetzlichen Änderungen der letzten Jahrzehnte betrifft das Obligationenrecht (OR). Seit Anfang des Jahres sind die Regeln bei Baumängeln deutlich verschärft worden – zum Vorteil der Bauherren und als Herausforderung für das Handwerk. Die bisherige Pflicht zur „sofortigen“ Rüge wurde durch eine 60-tägige Rügefristersetzt. Das bedeutet: Bauherren haben nun zwei Monate Zeit, einen Mangel zu melden, nachdem sie ihn entdeckt haben. Besonders kritisch für Unternehmer: Diese Frist ist zwingend und kann vertraglich nicht mehr verkürzt werden. Zudem kann das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten nicht mehr wegbedungen werden. Betriebe müssen ihre AGB und Versicherungsverträge dringend an diese neue Realität anpassen.

 

Baukonjunktur 2026: Wohnungsbau als Rettungsanker

Trotz regulatorischer Hürden blickt die Branche optimistisch auf das restliche Jahr. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) prognostiziert für 2026 ein Umsatzwachstum von rund 2 %. Getrieben wird diese Entwicklung fast ausschliesslich durch den massiven Bedarf an Wohnraum. Besonders in den Ballungsräumen Zürich, Genf und der Zentralschweiz ist die Nachfrage ungebrochen. Der Trend geht dabei verstärkt zum verdichteten Bauen und zu Sanierungen im Bestand. Hier spielt das Handwerk seine Stärken aus: Spezialisierte Leistungen in den Bereichen energetische Sanierung und intelligenter Innenausbau sind gefragter denn je.

 

Quellen-Summary

Die News basieren auf den offiziellen Publikationen der Gewerkschaft Unia zum Landesmantelvertrag (LMV) 2026-2031 sowie den Konjunkturberichten des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) vom Februar 2026. Die rechtlichen Einschätzungen beziehen sich auf die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Revision des Obligationenrechts (OR) zu Baumängeln (Art. 367 ff. OR) und die entsprechenden Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz sowie führender Schweizer Baurechtskanzleien.

Fazit der Redaktion

Das Jahr 2026 verlangt dem Schweizer Handwerk viel Flexibilität ab. Höhere Lohnnebenkosten und die verschärfte Haftung bei Baumängeln erhöhen den administrativen und finanziellen Druck.

Gleichzeitig sorgt die stabile Auftragslage im Wohnungsbau für eine solide Basis. Erfolgreich werden jene Betriebe sein, die die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen proaktiv in ihre Verträge integrieren und die Effizienzgewinne durch Digitalisierung nutzen, um die steigenden Lohnkosten abzufedern.

Die deutsche Fassung dieses Disclaimers ist die rechtlich verbindliche Originalfassung. Allfällige Übersetzungen dienen ausschliesslich Informations- und Verständlichkeitszwecken. Bei Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung massgebend, soweit gesetzlich zulässig. handwerker.ch stellt Unternehmens-, Markt-, Vergleichs- und Ratinginformationen zur allgemeinen Information, Orientierung und Markttransparenz bereit. Die Informationen stellen keine individuelle oder professionelle Beratung, insbesondere keine Bau-, Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs-, Bonitäts- oder Investitionsberatung, und keine Empfehlung zur Auswahl oder Beauftragung eines bestimmten Unternehmens dar. Trotz laufender Daten-, Prüf-, Plausibilitäts-, Monitoring- und Aktualisierungsprozesse können Informationen aus eigenen oder externen Quellen unvollständig, fehlerhaft, missverständlich oder nicht mehr aktuell sein. Entscheidungsrelevante Angaben sollten anhand geeigneter Originalquellen, öffentlicher Register oder direkt beim betreffenden Unternehmen überprüft werden. Das KMU Rating / SBI-Rating ist eine plattformeigene datenbasierte Vergleichs- und Orientierungskennzahl und keine abschliessende Qualitätsbeurteilung, Bonitätsauskunft oder Garantie. Ein hohes Rating, eine Marktposition, ein handwerker STAR, eine Prüfung, Zertifizierung oder ein Award garantieren keine bestimmte Qualität, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung für ein konkretes Projekt. Ein tieferes Rating oder eine begrenzte Datenbasis bedeutet umgekehrt nicht, dass ein Unternehmen schlechte Arbeit leistet oder fachlich nicht qualifiziert ist. Nicht öffentlich verfügbare oder nicht verifizierbare Informationen bedeuten nicht, dass eine Eigenschaft, Qualifikation oder Kompetenz beim betreffenden Unternehmen nicht vorhanden ist. Prüfungen und Zertifizierungen beziehen sich auf den jeweiligen Prüfungsumfang und Prüfungszeitpunkt und stellen keine dauerhafte oder umfassende Kontrolle sämtlicher Leistungen oder Geschäftsabläufe dar. handwerker.ch nutzt Künstliche Intelligenz, automatisierte Systeme und AI Agents zur Unterstützung der Erfassung, Analyse, Strukturierung, Übersetzung und Aufbereitung von Texten, Bildern und Daten. KI kann Fehler machen, Informationen falsch zuordnen, unvollständig wiedergeben oder Zusammenhänge missverständlich darstellen. KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte stellen für sich allein keinen zusätzlichen Nachweis über ein Unternehmen dar. Massgeblich für entscheidungsrelevante Informationen bleiben geeignete Originalquellen und überprüfbare Unternehmensangaben. Die Darstellung von Firmenbezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Logos dient insbesondere der Identifikation und Zuordnung eines Unternehmens und bedeutet für sich allein keine Partnerschaft, Empfehlung, Zertifizierung, Zustimmung oder sonstige geschäftliche Beziehung mit handwerker.ch. Bei nicht zertifizierten Unternehmen verwendet handwerker.ch grundsätzlich keine Unternehmens-, Projekt- oder Referenzfotos des betreffenden Betriebs. Unternehmens-, Projekt- oder Referenzbilder zertifizierter Kunden werden verwendet, wenn diese zur Verfügung gestellt, freigegeben oder anderweitig rechtmässig zur Nutzung bereitgestellt wurden. Redaktionelle Inhalte können zudem eigene, lizenzierte, illustrative oder KI-generierte beziehungsweise KI-bearbeitete Bilder enthalten. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt handwerker.ch keine Gewähr für die jederzeitige Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Informationen und darauf gestützte Entscheidungen erfolgen in eigener Verantwortung. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. Weiterführende Informationen zur Methodik, Datenverarbeitung, Haftung und Nutzung von handwerker.ch finden sich im Transparenzbericht, in der Datenschutzerklärung, im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Tags

Dein Betrieb noch nicht auf handwerker.ch? Fehler entdeckt oder Angaben ändern?

Sende uns Deine Registration, Deinen Änderungswunsch oder Deine Frage kostenlos hier.