Lohnplus und Rechts-Update: Das Schweizer Handwerk startet mit neuen Regeln in den Frühling 2026

Während die Baukonjunktur im ersten Quartal 2026 eine stabile Tendenz zeigt, sind es vor allem rechtliche und vertragliche Neuerungen, die die Branche derzeit in Atem halten. Vom neuen Landesmantelvertrag (LMV) bis hin zu einer tiefgreifenden Revision des Mängelrechts – das Schweizer Handwerk steht vor einem Jahr des Umbruchs.

 

LMV 2026: Mehr Geld und neue Regeln für den Arbeitsweg

Seit Januar 2026 ist der neue Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe in Kraft. Er bringt spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmer, fordert aber die Kalkulation der Betriebe heraus.

  • Baustellenzulage: Jeder Arbeitstag auf der Baustelle wird neu mit einer Zulage von 4 Franken entschädigt (als Auslagenersatz für Verpflegung). Diese Zulage wird in den kommenden Jahren sukzessive steigen.

  • Reisezeit ist Arbeitszeit: Ein langjähriger Streitpunkt wurde geklärt. Reisezeiten vom Werkhof zur Baustelle werden nun konsequenter entschädigt. Zudem gibt es bei hoher Arbeits- und Reisebelastung (ab 50 Stunden pro Woche) einen Zuschlag von 25 %.

  • Automatischer Teuerungsausgleich: Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität wurde eine automatische Anpassung der Löhne an die Teuerung festgeschrieben, was den Arbeitnehmern Sicherheit gibt, aber die Fixkosten der Betriebe erhöht.

Die „60-Tage-Falle“: Neues Mängelrecht seit 1. Januar

Eine der wichtigsten gesetzlichen Änderungen der letzten Jahrzehnte betrifft das Obligationenrecht (OR). Seit Anfang des Jahres sind die Regeln bei Baumängeln deutlich verschärft worden – zum Vorteil der Bauherren und als Herausforderung für das Handwerk. Die bisherige Pflicht zur „sofortigen“ Rüge wurde durch eine 60-tägige Rügefristersetzt. Das bedeutet: Bauherren haben nun zwei Monate Zeit, einen Mangel zu melden, nachdem sie ihn entdeckt haben. Besonders kritisch für Unternehmer: Diese Frist ist zwingend und kann vertraglich nicht mehr verkürzt werden. Zudem kann das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten nicht mehr wegbedungen werden. Betriebe müssen ihre AGB und Versicherungsverträge dringend an diese neue Realität anpassen.

 

Baukonjunktur 2026: Wohnungsbau als Rettungsanker

Trotz regulatorischer Hürden blickt die Branche optimistisch auf das restliche Jahr. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) prognostiziert für 2026 ein Umsatzwachstum von rund 2 %. Getrieben wird diese Entwicklung fast ausschliesslich durch den massiven Bedarf an Wohnraum. Besonders in den Ballungsräumen Zürich, Genf und der Zentralschweiz ist die Nachfrage ungebrochen. Der Trend geht dabei verstärkt zum verdichteten Bauen und zu Sanierungen im Bestand. Hier spielt das Handwerk seine Stärken aus: Spezialisierte Leistungen in den Bereichen energetische Sanierung und intelligenter Innenausbau sind gefragter denn je.

 

Quellen-Summary

Die News basieren auf den offiziellen Publikationen der Gewerkschaft Unia zum Landesmantelvertrag (LMV) 2026-2031 sowie den Konjunkturberichten des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) vom Februar 2026. Die rechtlichen Einschätzungen beziehen sich auf die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Revision des Obligationenrechts (OR) zu Baumängeln (Art. 367 ff. OR) und die entsprechenden Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz sowie führender Schweizer Baurechtskanzleien.

  • 09.03.2026