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Beschleunigungserlass seit 1. April 2026: Wird der Bau von grossen Energieprojekten in der Schweiz jetzt wirklich schneller?

Seit dem 1. April 2026 gilt der sogenannte Beschleunigungserlass grösstenteils. Der Bundesrat will damit die Planung und Bewilligung grosser Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfachen und verkürzen. Für die Schweizer Bauwirtschaft und das Handwerk ist das ein wichtiges Signal: Wenn Verfahren schneller werden, können Projekte früher in die Umsetzung kommen – und genau dort beginnt die eigentliche Arbeit für Planer, Bauunternehmen, Elektrofirmen, Stahlbauer, Tiefbauer und spezialisierte Handwerksbetriebe.

 

Was der Beschleunigungserlass überhaupt ist

Der Beschleunigungserlass ist eine Änderung des Energiegesetzes, die von den eidgenössischen Räten am 26. September 2025 verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Verfahren für grosse Anlagen erneuerbarer Energien zu straffen und den Ausbau der Strominfrastruktur zu erleichtern. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 beschlossen, die Revision grösstenteils auf den 1. April 2026 in Kraft zu setzen.

Im Kern geht es darum, dass Planung, Bewilligung und Rechtsmittel bei grossen Projekten weniger lang dauern sollen. Das betrifft vor allem Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sowie den Ausbau des Stromnetzes.

 

Was sich seit dem 1. April 2026 konkret geändert hat

Der Bund hält fest, dass die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von grossen Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen vereinfacht und verkürzt werden sollen. Neu führen die Kantone bei Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch. Das heisst: Der Standortkanton erteilt in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen, die für Bau, Erweiterung oder Erneuerung solcher Anlagen nötig sind.

Auch der Rechtsmittelweg wird verkürzt. Auf kantonaler Ebene ist künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Zusätzlich wird laut Parlament auch der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht.

Wichtig ist aber auch: Der Bundesrat hat die Revision nicht vollständig per 1. April 2026 in Kraft gesetzt. Zwei Anpassungen treten später in Kraft. Sie betreffen die Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien zum Zeitpunkt der Einspeisung sowie die Minimalvergütungen für Anlagen mit weniger als 150 kW Leistung. Die dazu nötigen Ausführungsbestimmungen in der Energieverordnung werden noch vorbereitet.

 

Warum der Beschleunigungserlass für die Schweizer Bauwirtschaft wichtig ist

Für die Schweizer Bauwirtschaft ist der Beschleunigungserlass vor allem deshalb relevant, weil er den Übergang von der Projektidee zur Baustelle beschleunigen soll. Gerade bei grossen Energieprojekten waren lange Verfahren bisher oft ein zentraler Bremsfaktor. Wenn Bewilligungen und Rechtsmittel gestrafft werden, steigt die Chance, dass Projekte früher umgesetzt werden können. Diese Einordnung ergibt sich direkt aus dem erklärten Ziel der Revision.

Das betrifft nicht nur klassische Energieunternehmen. Sobald grosse Solar-, Wasser- oder Windprojekte konkret werden, profitieren auch Bauunternehmen, Tiefbauer, Elektrobetriebe, Netzbauer, Stahlbauer, Montagefirmen, Ingenieurbüros und zahlreiche spezialisierte Zulieferer. Der eigentliche Ausbau der Energieinfrastruktur ist immer auch Bauwirtschaft. Diese Schlussfolgerung ist eine praxisnahe Folgerung aus dem Inhalt der Gesetzesänderung.

 

Was das für das Schweizer Handwerk bedeutet

Auch für das Handwerk ist die Vorlage relevant. Grössere Energieprojekte lösen nicht nur Arbeiten im Grossanlagenbau aus, sondern oft auch Folgeaufträge in Erschliessung, Netzanschluss, Gebäudetechnik, Unterhalt, Steuerung, Schutzsystemen und lokalen Anpassungen an Bestandsbauten oder Infrastrukturen. Gerade im Bereich Elektro, Metallbau, HLK, Schaltschrankbau, Montage und Service kann ein beschleunigter Ausbau zusätzliche Nachfrage schaffen. Diese Folgerung ist eine Einordnung, aber sie liegt auf Basis der Projektlogik nahe.

Zugleich steigt der Anspruch an Koordination und Professionalität. Wenn Verfahren schneller laufen sollen, wird die Qualität der Planung noch wichtiger. Projekte müssen früher belastbar, technisch sauber und genehmigungsfähig sein. Für das Handwerk heisst das: Wer zuverlässig, terminsicher und fachlich stark arbeitet, wird in einem beschleunigten Umfeld eher zum bevorzugten Umsetzungspartner. Diese Einschätzung ist eine sachlogische Ableitung aus verkürzten Verfahren.

 

Mehr Tempo – aber nicht automatisch weniger Komplexität

Der Beschleunigungserlass bedeutet nicht, dass Energieprojekte plötzlich einfach werden. Grosse Solar-, Wasserkraft- und Windanlagen bleiben technisch, politisch und regional oft anspruchsvoll. Auch Konflikte rund um Landschaft, Umwelt, Akzeptanz und Interessenabwägung verschwinden nicht. Der Erlass zielt vor allem darauf ab, die Verfahren zu straffen und Doppelspurigkeiten zu reduzieren. Er garantiert aber nicht, dass jedes Projekt automatisch schnell gebaut werden kann. Diese Einordnung ergibt sich aus dem Fokus auf Verfahren, nicht auf eine generelle Abschaffung von Hürden.

 

Warum das Thema für handwerker.ch relevant ist

Für handwerker.ch ist der Beschleunigungserlass ein starkes Thema, weil er zeigt, wie eng Energiepolitik, Bauwirtschaft, Infrastruktur und Handwerk zusammenhängen. Der Umbau des Energiesystems passiert nicht nur in Bundesbern oder in Verordnungen, sondern auf Baustellen, in Werkhallen, bei Netzanschlüssen, in Unterwerken, auf Dächern, an Fassaden und in technischen Anlagen. Genau dort entstehen Aufträge, Wertschöpfung und neue Anforderungen an die Betriebe. Diese Schlussfolgerung ist eine Einordnung auf Basis der gesetzlichen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung.

 

Quellen-Summary

Medienmitteilung des Bundesrates beziehungsweise BFE vom 25. Februar 2026 zur Teilinkraftsetzung des Beschleunigungserlasses per 1. April 2026, Parlament zur Vorlage «Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)» sowie die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Energiegesetzes.

Fazit

Der Beschleunigungserlass ist seit dem 1. April 2026 ein wichtiges Signal für die Schweiz: Grosse Energieprojekte sollen schneller geplant, bewilligt und umgesetzt werden können. Für die Schweizer Bauwirtschaft und das Handwerk ist das potenziell positiv, weil damit mehr Projekte früher in die Realisierung kommen könnten.

Ob daraus tatsächlich ein spürbarer Schub entsteht, hängt nun davon ab, wie schnell Kantone, Behörden, Projektträger und die Umsetzungspartner die neuen Möglichkeiten in der Praxis nutzen.

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