✅ Sichere Abnahme: Endreinigung deiner Mietwohnung mit Erfolgsgarantie 🧹🧽✨
🏠 Wohnungsabgabe leicht gemacht: So reinigst du richtig bei deinem Auszug! 🧽✨
Der Auszug aus deiner Wohnung steht an? Das bedeutet nicht nur Umzugskartons packen, sondern auch die alte Wohnung auf Hochglanz bringen! 🧳🏡
Aber was genau musst du reinigen? Hier bekommst du alle wichtigen Infos!
🔍 Vertrag checken
Bevor du loslegst, wirf einen Blick in deinen Mietvertrag. Oftmals sind dort genaue Reinigungsanforderungen festgelegt. Hast du keine spezielle Liste vom Vermieter bekommen? Dann gilt: gründlich reinigen!
🧼 Gründliche Reinigung – was gehört dazu?
Die Reinigung umfasst nicht nur das Staubsaugen. Du musst unter anderem:
Böden und Flächen: Mit passenden Reinigungsmitteln säubern, Holzböden eventuell sogar wachsen, wenn es verlangt wird.
Teppiche: Staubsaugen und Flecken so gut wie möglich entfernen.
Wände: Leichte Verschmutzungen und „Bildschatten“ abwaschen. Tipp: Verwende weiße Spezial-Putzschwämme!
Dübellöcher: Mit Spachtelmasse füllen – kläre vorher mit dem Vermieter, wie er es wünscht.
Fenster: Innen und außen putzen, inklusive Fensterläden und Simse.
Küche & Bad: Spülmaschine, Herd und Kühlschrank nach Anleitung reinigen. Kalkflecken an Wasserhähnen und in der Badewanne entfernen.
🛠️ Spezialreinigungen? Nur wenn du’s kannst!
Muss etwas besonders aufwendig gereinigt werden und du schaffst es nicht selbst? Dann bist du nicht verpflichtet, das zu erledigen. Dein Vermieter kann das nicht von dir verlangen, wenn du die Arbeiten nicht selbst durchführen kannst.
🚪 Besenrein vor Umbau?
Steht nach deinem Auszug eine Renovierung oder Sanierung an, reicht oft eine „besenreine“ Reinigung. Das bedeutet: Böden grob fegen und Küche sowie Bad so säubern, dass Handwerker ohne Ekel loslegen können.
Viel Erfolg beim Auszug und der Wohnungsabgabe! 🚚🍀
🚀 Tipp:
Kläre alles Wichtige mit deinem Vermieter im Voraus ab und lass dir seine Wünsche bestätigen. So vermeidest du unangenehme Überraschungen und kannst entspannt in dein neues Zuhause starten! 🌟
Quelle: Mieter- und Mieterinnenverband Schweiz (MV) - hier gehts zum ganzen Artikel (klicke hier)
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